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Heftumschlag DinA4 Die Hillert Popken Sippe Linie Remmer Popken Heft 3 (1650-1935) - 2 Blätter Druck: K.M. Postel o Oldenburg i.D. o Hauptstraße 28
Linie Remmer Popken Diese
Linie, beginnend mit dem um 1630 geborenen Remmer Popken, ist als Zweig der
Hillert Popken Sippe zu erkennen. Das Wappensiegel zeigt ganz wie im Siegel des
Popke Ricklefs (vgl. Siegel Gralf Ibbeken Popken Abb.3, Heft 1, S.14), die Krone
darunter 2 Lilien und 3 Aehren. Remmer
Popken und seine Nachkommen wohnten auf Werdum bei Landeswarfen, im sog. Westerrött,
und im Dorf Hohenkirchen. Heute heißt dieser westl. Gemeindeteil Werder-Rott,
wozu auch die jetzige Stelle des Gemeindevorstehers Gerd Poken, Landeswarfen,
gehört (vgl. Meßtischkarte Heft 1, S.4). Die
Warfensiedlung Groß- und Klein-Werdum, welche sich 4,1 Meter über Normal-Null
erhebt, wurde wohl nach dem Begründer der Ansiedlung benannt. Die Endsilbe
„um“ heißt soviel wie „Heim, Ansiedlung“, hinter einen Personennamen
gestellt. Hierfür käme der Personenname „Werd“ (Kampf) in Frage. Werdum
wird bereit 1294 als „Werthum in villa ocidentalis“ in Ehrentrauts „Fries.
Archiv“ erwähnt. In einer lateinischen Urkunde aus den Annalen Remmer v.
Seedieks, dem Sinne nach: Die Einwohner von Werdum und Westerrött vermachen
1294 den dritten Teil des Außendeichlandes dem Altar zu Hohenkirchen. Die
Urkunde wurde von Hillert von Lauerens unterzeichnet. (vgl.
Heft 1, S.5). Zu Werdum sind anhand der
Erbregister von 1522 und 1542, 6 Höfe benannt. Nach 1700 veränderten
Zweige dieser Linie des öfteren ihre Wohnsitze, vielleicht waren sie durch
Sturmfluten dazu gezwungen, oder durch Erbteilungen wurden die Besitzverhältnisse
zerissener und damit die Lebensbedingungen schwieriger. Mein direkter Zweig, in
der der Name Remmer stets wiederkehrte, saß ab 1775 in Middoge. Von hier aus
kam 1856 mein Großvater nach Oldenburg, wo wir seit dieser Zeit verblieben. Der andere Zweig,
beginnend mit Johann Popken zu Neuharlingersiel, geb. 1742 zu Reepsholt, sitzt
noch heute hauptsächlich im Küstengebiet, auf den Inseln Spiekeroog,
Wangerooge, Langeoog und in Lehe-Wesermünde. Nach dem Fortzug
aus der Gemeinde Hohenkirchen gehörten die Glieder dieser beiden Zweige
vorwiegend dem Handwerker- und Lehrerstand an. Die Patenschaften in den ersten Generationen zeigen engste verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen zu den anderen Popkens bzw. Hillers und den Ibbekens an. Der Name Remmer könnte aus der Familie Ibbeken und von Remmer v. Seediek gekommen sein. Ebenso scheint der älteste Sohn von Remmer Popken, der 1659 geborene Ibbik Remmers, nach Ibbik Remmers, dem Enkel des Ammo Ibbeken genannt zu sein. Vielleicht war der Vater von Remmer Popken mit einer Tochter des Remmer Ibbeken verheiratet.
Betreffs
der Verwandtschaft zu Remmer v. Seediek folgende urkundliche Erwähnung: 1031. Oldbg.
Urkundenbuch, Jever
Jever, 1541 März 7. Karsten Wantscherer und Hedde Menewatsen, burgemeistere zu Jever, bekennen und bezeugen folgendes. Umma Fredericks und seine Söhne Remmer und Hole, sunst under den krigsleuten Kortlevent und Hensken genannt, zu Lutke Ostiem wonaftig, verkaufen 37 hundert lands in der hertstede zu Innickwarfen in Hogekarker caspell für eine nicht genannte Summe an den Rentmeister Ern Remmer von Seediek, ihren Blutsverwandten. Zeugen: die ersamen Johann Lambers burger binnen Jever und Johan Gohsmans, burger binnen Bremen. Die
beiden Bürgermeister siegeln mit dem Stadtsiegel von Jever. Dr.
Perg. OLA. Jever, Landessachen Zur Übersicht die Stammfolge Ibbeken:
Evtl.
weitere Nachkommen des Remmer Minnieths und des Harmen Gummels verlieren sich
infolge der Namenswechselung vom Ibbeken-Stammbaum. _________________ Durch Remmer
Popken wurden uns alte Familienpapiere unserer Sippe überliefert. In den
Testamenten sehen wir neben Siegeln und Hausmarken die Unterschriften von Gralf
Ibbeken Popken (d.i. Gralf II.), von Remmer Onnen Popken, dem Enkel des Pastor
Magister Gerhard Popken, sowie Gralf Ibbeken u. a. Besonders wertvoll ist die
1629 aufgesetzte Verkaufsurkunde der Sparenburger Gebäude und Ländereien (vgl.
Heft 1, S.9), die den Abschluß der Erbaufteilungen der ehemaligen Besitzungen
Hillert Popken zu Sparenburg, Windshuse usw. darstellt. Sie ist eine Ergänzung
zu der alten Pergamenturkunde von 1591 (vgl. Heft 1, S.9), worin Graf Johann von
Oldenburg den Nachlaßverbleib „seines lieben getreuen Hillert Popken“
regelt, indem Hillert Popkens „negste Blutsverwandte und Halbbrüder“ als
Erben eingesetzt werden. In der Linie zu
Stumpens (Hillert Popken Siddiken), Popke Hillers usw.) wurden bekanntlich in
den fortlaufenden Generationen stets für jede Person etwas abgeänderte
Hausmarkenwappen geführt. (vgl. Stammtafel Heft 1). Daneben wurde jedoch als
Siegelwappen in unveränderbarer Form, dasselbe Siegel wie in der Linie Remmer
Popken üblich, gebraucht. Zuletzt sehen wir dasselbe bei einem Erbvergleich vom
3. August 1788 mit Nebenschrift des R. A. M. Oetken, und des Ulrich Popken
Hillers von Stumpens. Die Urkunde befindet sich im Besitz von Landwirt Oetken,
Neuender-Altengroden der im Ahnenzweig ein Nachkomme des Ulrich Popken Hillers
ist. Oldenburg,
den 1. August 1935 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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08.09.2011 |