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Heftumschlag DinA4
Die Hillert Popken Sippe Familie
Popken Landeswarfen-Oldenburg Heft
1 (1250-1650) – 10 Blätter
VorwortLiebe
Sippenverwandte! Nach
langjähriger Forschung kann ich hiermit die Chronik der Hillert Popken Sippe
allen Verwandten zugänglich machen. Ein Gesamtdruck aller Aufzeichnungen war
wegen der erheblichen Kosten nicht möglich. Somit sind wir gezwungen, zuerst
den ältesten gemeinsamen Teil als Heft 1 herauszugeben. Die folgenden Hefte,
welche jährlich herauskommen könnten, werden die einzelnen Linien jede für
sich ausführlich behandeln, darunter die lückenlosen Zusammenhänge der
einzelnen Generationen mit Besitzverhältnissen, Lebensbeschreibungen,
Ahnenbildern usw. bis zur Gegenwart. In
dem ältesten Teil meiner Arbeit lassen sich durch Zufallsfunde und weitere
angestrengte Forschungen noch viele Punkte ergänzen. Vor der Zeit der
Kirchenbücher, die etwa Mitte 1600 beginnen, sind sämtliche Daten selten zu
erlangen, da die Erbregister und sonstigen Urkunden nur die einzelne Person
erwähnen. Auch mit dem Einsetzen der Kirchenbücher ist noch mit den darin
enthaltenen jahrelangen Lücken zu rechnen. Besonderen
Dank habe ich unserem jeverländischen Heimat- und Familienforscher Georg
Janßen, Sillenstede, abzustatten, der mir stets mit Rat zur Seite stand.
Hans Popken
Inhaltsverzeichnis
_____________________________________________________________________ D
r u c k : K . M .
P o s t e l •
O l d e n b u r g i
. D . •
H a u p t s t r a ß e 2
8
Das Wangerland, im nördlichen Jeverland
gelegen, mit seinem Hauptgauort Hohenkirchen, 1350 „Hoekerken“ vorher „Goekerken“,
d.h. Gaukirche, und seiner Warfenkette, darunter unsere früheren und jetzigen
Wohnstellen: Landeswarfen, Groß- und Klein-Werdum, Gottels und Bübbens ist
seit Jahrhunderten unsere Heimat. Zu Landeswarfen, früher Lauerenswerven,
liegt das alte Lauerens. In alter Zeit die Wasserburg der Richter und Häuptlinge
(Judices) des Wangerlandes, diese siegelten und zeichneten im 13. und 14.
Jahrhundert als „Judices, aldermani et totos populus terrae wangiae“.
Noch heute erhebt sich auf den südlichen Ländereien von Gralf Popken der
grabenumgebene, steindurchsetzte grüne Hügel, auf alten Flurkarten mit „Borch“
bezeichnet, in der Nähe die unter alten Bäumen gelegene, ebenfalls
grabenumgebene Gericht- und Galgenstätte. In
diesem hier ehemals wohnenden Häuptlingsgeschlecht, denen „von Lauerens“,
kehrt der Name Hillert in der alten Schreibweise als Hilderadus, Hildericus
oder Hilderich immer wieder. Nach Ansicht des Archivrats Sello haben wir
Glieder einer Familie vor uns1). Ein jeverscher Chronist2)
schreibt zu der alten Erbstätte: Wie im Jahre 1359 Edo Wiemeken von Rüstringen,
her auch nach Östringen und Wangerland gerufen ward, betrieben die mächtigen
Richter und Häuptlinge seine Wahl. Unter diesen wird an der Spitze Hillert
von Lauerens genannt, welcher damals also wohl der mächtigste Richter im
Wangerland gewesen sein muß. Die
alten Chroniken melden nichts über die Lage es alten Lauerens. Die älteste
Aufzeichnung der in dem Kirchspiel gelegenen Grundstücke ist uns in einer
Originalhandschrift vom Jahre 1542 erhalten3). „vormeldet de
arffgueder jn dem karspel Hoehkerken bejde egen und huer arue, geljk jeder brükelth
und want toberorjch js, gescreuen anno 1542“. Nach dem Funnenser roeth
und Hochkarker roeth folgt Westerroeth (Rotte = Bauernschaft). Hier beginnt es
mit Landeswarfen (Lansweruen), dann folgt Lauerens, dann Werdum (Werden).
Hiernach
ist Lauerens zwischen Landeswarfen und Werdum zu suchen, nordöstlich von
Werdum, nördlich von der zweiten Pastorei, südlich und ganz in der Nähe von
Landeswarfen. Die Zuwegung zur alten Burg Lauerens führt von der alten
Pastorei nach dort, der „Junkersweg“. Zwei alte Mauerreste, anscheinend
von der Zugbrücke herrührend, wurden hier um 1854 ausgegraben. Hier hat
Hillert von Lauerens, der mächtige Richter, gewohnt, aber seine Herrlichkeit,
so schreibt der Chronist, ist längst untergegangen. Die Höhen von
Landeswarfen und Werdum sollen in alten Zeiten der friesischen
Selbstverwaltung als Thingplätze gedient haben. Während die erste Siedlung,
der Herd des Geschlechts, und ihr ganzer Bereich „Lauerens“ hieß,
entstand daneben und daraus aber mit der Zeit auf großer Warf eine neue
Dorfsiedlung, die zum Unterschied Lauerens-werfen genannt wurde, später
Lanswarfen, jetzt Landeswarfen. Im Jahre 1149 meldet die Östringer Chronik
bereits eine Feste des Wangerlandes: ,,Die Östringer zogen ins Wangerland und
machten die Feste nieder“. Da nun Hohenkirchen der Mittelpunkt des Gaues
war, wird hiermit wohl die Wasserburg zu Lauerens gemeint sein. Es
folgen auf Lauerens nacheinander4): Hillert der Ältere von Lauerens„Hilderadi
senioris“ unterschreibt eine Urkunde vom Jahre 1294 indem die Bauern von
Werdum, und zwar im westlichen Dorfe der Gemeinde Hohenkirchen, ein Drittel
ihres Anwachses außerhalb des Deiches der Kirche von Hohenkirchen zu
dauerndem Besitze überweisen. Hillert der Jüngere von Lauerens„Hilderich
von Lovenerse“ schlichtet einen Streit zwischen Jever und Bremen im Jahre
1306. „juvene
Hjderadi de Laurense” tritt im Jahre 1331 wiederum als Vermittler eines
Streitfalles auf. „Hilderadus
de Lowrinze“ und die übrigen Richter „judices terrarum Ostringia et
Wangia“ schreiben an den Bremer Domdekan Mauritius betreffs der
eingeforderten Jahreszinsen im Jahre 1354 „Hilderd
de Laurenswerven“ schlichtet im Jahre 1355 eine Sühne und leistet den Eid.
120 Mark und der Verlust aller Güter treffen denjenigen, der einen von der
Gegenpartei totgeschlagen hat. „Hilderadus
de Laurens“ betreibt mit anderen Richtern und Häuptlingen, wie Inno
Tiarkesna von Burg Inhausen und Tanno Iben, Häuptling von Sandel,
die Wahl Edo Wimmekens zum ersten Häuptling über Rüstringen, Östringen
und Wangerland im Jahre 1359. _________ 2) Sammlung Ehrentraut bei Rentner Borchers, Jever 3) Erbregister, Jever 1542 4) Oldbg. Urkundenbuch, Jever und Knyphausen
Dieser Hillert der Jüngere hatte verwandtschaftliche Beziehungen zum Häuptling Popke Itzeken auf Reiseburg im Kirchspiel Westrum, dessen Steinhaus um die Mitte des 14. Jahrhunderts nach langjähriger schwerer Fehde wegen Erbregelungen durch Hillert von Lauerens (d. J. 1306 bis 1359) zerstört wurde. Der Reiseburger, Popke Itzeken hatte wiederum verwandtschaftliche Beziehungen zum Häuptling Ine und seinem Sohn Popke Ine auf Burg Inhausen. Popke Ines Tochter war verheiratet mit Junker Doddeke, dem Sohn des Häuptlings Edo Wiemeken von Jever. Hier sehen wir, wie die herrschenden Familien vielfach miteinander versippt waren. Mit diesen beiden Häuptlingen mit den Personennamen Popke sehen wir unseren späteren Familiennamen in dieser Form zum ersten Mal urkundlich. Im folgenden gebe ich die Urkunde über die Zerstörung Reiseburgs im Original und in einer sinngemäßen kurzen Übersetzung wieder.
Hillert
von Lauerens zerstört Reiseburg To reyseborch dar heft I ghewont, de heft gheheten tyard Hillerzen de hadde dar eyn steynhus stan die dat godi unn syn eghen erue was dar hadde de to ligghen ok to reyseborch XXI stighe hundert dat godeh vun syn eghen erflike erue was unn di hadde 2 Dochtern die ene het hyme un de ander heyt hisse un dar haddi he by ligghen ene borch ghehete Heddechusen unn dar hadde he to VII stighe hundert dat ok godes unn syn eghen was unn dusse tyard gaf de ene Dochter hissen en manne de heyt yne hedderzen unn gaf om den borch mede to brutschatte unn al de to behoringhe unn der andern Dochter hyme der gaf he enen man de heyt ytsche unn gaf or mede de borch to reyseborch ok myt aller to behoringhe unn dusse II telden enen sonen de heyt popke ytzeken de poppeke ytzeken de was here tantzen grotewader unn de hysse to hedechusen di telde nenen aruen so hisse do starf do vel die borch up over suster sone up popke ytschen myt der to behoringhe unn dat salue arue to beiden borghen dat is nu vor sat noch vorkoft unn dat nemende van rechte men gode unn heve tanzen unn synen kinderen vor enen rechten arff name unn dat stennhus dat smeyt dal eyn de heyt hillern to lonerzen dar popke ytsche unn he mennich jar eyn swar veyde unne verden dar side popken sone jammerliken ower ghemordet wart. Zu
Reiseburg wohnte Tiard Hillers, auf seinem Eigenerbe von 21 Stiege hundert
Landes, er hatte 2 Töchter, Hime und Hisse, ferner besaß er noch die in der
Nähe liegende Burg Heddekhusen (jetzt Herzhausen bei Wiefels) mit 7 Stiege
hundert Landes. Hisse verheiratete sich mit Ine Heddersen, sie bekam Burg
Heddekhusen als Brautschatz. Hyme verheiratete
sich mit Idzeke, sie bekam als Brautschatz die Reiseburg. Die beiden letzteren
hatten einen Sohn, genannt Popke Itzeken, dieser war der Großvater von Hero
Tanzten, dem letzten Häuptling von Sandel. Die Ehe der Hise mit Ine Heddersen
blieb kinderlos, nach ihrem Tode fiel die Burg Heddekhusen an Popke Idzeken,
dem Sohn ihrer Schwester von Reiseburg. Nachdem wollten die Kinder des Hero
Tantzen die Reiseburg beanspruchen, deren Mutter die Tochter des Popke Ine
war. Hierüber entwickelte sich eine heftige langjährige Fehde zwischen
Hillert von Lauerens und Popke Idzeken, in deren Verlauf die Reiseburg zerstört
wurde und Popkes Sohn, Side Popken, jämmerlich ermordet wurde5). Nach
Sellos „Territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg“ war Popke
Idzeke, Sohn des Idzeke von Reiseburg, vermählt mit Gerbrich, einer Tochter
des Ino Tiarkesna, der um 1350 auf Burg Inhausen saß. Popkes Tochter Hillert
war verheiratet an den Häuptling Tanno Iben von Sandel, dem Vater des Hero
Tantzen. Hero war verheiratet mit Tjader, Tochter des Ike Onneken des Älteren
auf Inhausen. Mit ihm, der um 1450 aus Inhausen durch Alke vertrieben ward,
erlosch der Mannesstamm der Häuptlinge von Sandel. Seine Tochter Wimet war
die zweite Ehefrau des Hieco Boings von Gödens und Werdum und eine Vorfahrin
des bekannten Ulrich von Werdum, der 1681 starb, und dem wir die Niederschrift
über die Zerstörung Reiseburgs durch Hillert von Lauerens verdanken. Hillert Meyene,Häuptling zu Lauerens und Hohenkirchen
„Hildert
Meyene, hoftling tho Loverinze und Gorkerken“, der als Nachkomme (Sohn)
Hillert des Jüngeren bezeichnet wird6), übernahm am 25. Mai 1400
in der Gasthauskirche zu Emden den Hansestädten gegenüber die Verpflichtung,
daß sie nie wieder Seeräubern Unterschlupf gewähren wollten. Er schließt
sich hiermit der folgenden Urkunde an, die 2 Tage vorher abgeschlossen war. _________ 6) Oldbg. Jahrbuch 1919/20 S,.10
Emden, 1400 Mai 23,
Sonntag vor Urbani. „Wy hovetlinge unde menheyt des ghantzen landes to
Ostvreslande, also dat beleghen is twyschen der Emse unde der Wesere“,
sollen und wollen nimmermehr zu ewigen Zeiten keine „vytalienbrodere
edder ander rovere“, die den Kaufmann zu Wasser oder zu Lande schädigen,
in ihrem Lande oder Gebiete hausen oder hegen. Alle Kaufleute sollen sicher
und frei fahren und verkehren, „upp oren rechten tollen, den se oldinges
pleghen to ghevende“. Das Gut Schiffbrüchiger in der „se bynnen
landes edder buten in der se“, wird gegen Arbeitslohn geborgen. Brauchen
sie dabei keine Hilfe der Eingesessenen, so haben diese keinen Anteil daran. „Alle
breve, de den menen hensesteden edder eyner stadt besunderghen gegeben
sind,“ bleiben in Kraft. Unter den anderen siegeln: „Ede Wymmekens,
hoventlink in Rostringes verdendel, Lubbe tzyvestissone, Nonko Duressone,
Tzasse Duressone, junge Folkolf to Schortinse, Volkerd Jagens sone, Dide Luben
sone, hovetlink to Rodenkerken, Eggo Heringes, Peko Egkardes sone, Tonto van
Langwarde; Sagharderland mit orem segele und Astringerland mit seghele.“ An die Zeiten der Seeräuberei
erinnert noch die in der Nähe von Landeswarfen gelegene „Kaperei“ (Stelle
Becker), wohin ein Sieltief, die „Poggenburger Leide“ führt. Hier sollen
die Vitalienbrüder ihren gekaperten Raub geborgen haben, um nach der ihnen
seitens der Häuptlinge von Lauerens gewährten Gastfreundschaft auf neuen
Raub auszugehen. Vor Jahren wurden beim Schlöten des Siels Reste von
Schiffsplanken und Masten gefunden, wie von einer Kogge herrührend. Aus nicht zu erklärenden Gründen nahmen nach Hillert Meyene, dessen Todestag unbekannt ist, die Jeverschen Häuptlinge die Ländereien zu Landeswarfen in Anspruch und gaben sie als Lehnsgüter ihren verschwägerten Verwandten, den vertriebenen Häuptlingen von Wittmund und Rodenkirchen, den Kankenas und Lübbens. Hierzu ausführlich: Die Besitznachfolger der Häuptlinge zu LauerensDie Besitznachfolger zu Lauerens waren um die Mitte des 15. Jahrhunderts die Wittmunder Kankenas. Tanno Kankena, später sein Sohn Eger, besaßen 110 hundert Landes (1 hundert = 0,5 gras, 1 altes jeverl. gras = 35,14 ar) zu Lowensenwerve. Diese an einen Onne verpachteten Ländereien wurden dem Eger Kankena durch die Kinder des verstorbenen Dide von Hohenkirchen (Sohn des 1419 in Bremen hingerichteten Didde Lübben von Rodenkirchen) entwältigt. Diesen folgte direkt oder indirekt Landrichter Junker Hillert Popken. Das Maß des Landes entspricht fast genau dem, welches Hillert Popken nach dem Hohenkirchener Erbregister 1542 besaß, nämlich 107 hundert Landes. Insgesamt besaß Hillert Popken 1542 allein in der Gemeinde Hohenkirchen 282 hundert, während den Urenkeln jenes Dide zu dieser Zeit nur noch 40 hundert in der Hohenkirchener Gemeinde und 26 in der Westerrot desselben Kirchspiels verblieben waren. Dieser Besitzwechsel war möglich durch die gegenseitigen Verschwägerungen der Häuptlingsgeschlechter. Hajo Harles Mutter war Heva Kankena, und er war verheiratet mit Ivese, der Schwester von Didde und Gerold Lübben, den Söhnen des Rodenkirchener Häuptlings Didde Lübben, der von den Bremern vertrieben war. Die Häuptlinge von Wittmund waren vom ostfriesischen Grafen Edzard und den Hamburgern 1456 vertrieben, nachdem sie mit Tanno Düren von Jever, Graf Gerd von Oldenburg, Edo von Gödens und Cyrk Kankena von Friedeburg ein Bündnis gegen Graf Edzard geschlossen hatten. Nach der verlorenen Schlacht bei Norden hielt sich Tanno Kankena in Oldenburg und Jever auf und besaß zu dieser Zeit Ländereien zu Lauerens (Landeswarfen).
Landrichter Hillert Popken
Mit Hillert Popken, geb.
vor 1500, gest. nach 1543, tritt zum ersten Mal unser Familienname auf
Landeswarfen in Erscheinung. Er und sein Sohn Hillert Popken jun. wohnten
offenbar noch in dem alten Steinhause zu Lauerens, laut Urkunde7) von 1591 als
„Junker“ bezeichnet, sieht man noch heute den Junkersweg nach der
Burgstelle führen. Er gehörte zu den ersten des Jeverlandes, wie zahlreiche
Urkunden mit seiner Unterschrift anzeigen. Als Landrichter Frl. Marias zu
Jever siegelt und zeichnet er viele Staatsverträge, darunter am 26.Juni 1540
den zwischen dem Grafen Enno II. von Ostfriesland mit Frl. Maria von Jever zu
Kloster Östringfelde geschlossenen Vergleich8). Auch die Bezeichnung
„Junker“, welche gewöhnlich nur für Häuptlinge oder deren Abkömmlinge
üblich war, sowie die weiteren Besitzungen außerhalb der Gemeinde
Hohenkirchen darunter das adligfreie Gut „Sparenburg“ bei Wiarden
kennzeichnen seine edle Herkunft. _________ 7) Sparenburger Akten, unter adlig freie Güter D.L.A.
(Manuskript Tesenfitz) 8) Oldbg. Urkundenbuch, Jever und Knyphausen, Urk. 988
Zu
beachten ist, daß Hillert Popken als abgabenfreier Vollerbe die Ländereien
zu Lauerens, die vorher von den Jeverschen Häuptlingen eingezogen waren, ihm
von Frl. Maria wieder zurückgegeben wurden. Eine Abstammung von denen von
Lauerens kann dieses nur erklären. Seinen Zunamen Popken (Poppen) möchte ich
zurückführen auf eine Verschwägerung Hillert des Jüngeren mit Popke Idzeke
von Reiseburg; wenngleich auch die Erbregelungsfehde der beiden letzteren
nichts über die Art der Verwandtschaft verrät. Wie wir von der Entstehung
der friesischen Familiennamen wissen, war es üblich, dem ererbten Vaternamen
einen zweiten von den Ahnen mütterlicherseits anzuhängen. Z.B. in Linie
Ricklef Popken; Gralf Ibbeken Popken führt den Zwischennamen Ibbeken nach
Gralf Ibbeken, dessen Enkelin Sophie Catharina Ibbeken mit Hinrich Popken, dem
Großvater des Gralf Ibbeken Popken verheiratet war. Zur
Zeit Hillert Popkens wohnte zu Landeswarfen „der lange Frerich“, der
Stammvater der Familie Ibbeken, die in der Folge viele verwandtschaftliche
Beziehungen zu den Popkens hatten. Er hieß wegen seiner auch bei den Friesen
auffälligen Körperlänge „Lange Frerk“. Sein Sohn Ibbik lange Frerk war
ein Vertrauter Frl. Marias und stand ihr mit seinen Leuten bei, als die Burg
in Jever 1532 von den ostfriesischen Grafen belagert wurde. Er war ein begüterter
Mann. Nicht weniger als 264 Grase nannte er in der Gemeinde Hohenkirchen sein
eigen. Auf der Stelle zu Landeswarfen, wo er wohnte, war er jedoch nur Erbpächter.
Sie gehörte Frl. Maria. Er kaufte eine benachbarte Stelle von Hillert Popken
sen. Noch eine dritte Stelle, die 1542 ebenfalls Hillert Popken, 1587 der
Herrschaft gehörte, ist später mit der ersten vereinigt. Diese beiden bilden
heute die südliche Stelle zu Landeswarfen im Besitz von Gralf Popken9).
Die nördliche Stelle zu Landeswarfen kaufte 1604 Ibbik Ibbeken, der Sohn des
Ibbik lange Frerichs. Dann besaß Hillert Popken-Auhuse, Sohn des Popke
Hillert von Stumpens, nach Hillert Popken jun., dem Sohn des Landrichters
Hillert Popken sen., zu Landeswarfen im Jahre 1618 einmal 58 grase und außerdem
99,5 grase Landes10). Der westliche Teil zu Landeswarfen blieb zum
größten Teil immer im Besitz von Popkens. Diese Zweige gehen aber infolge
der friesischen Namenswechslung unter verschiedene Namen, wie Ricklefs und
Nannen auseinander. (Vergleiche Stammfolge.) Der
weiter Besitzt Hillert Popkens zu Wiarden, die „Sparenburch“, ging nach
seinen Tode um 1550 durch die Heirat seiner Frau Anthonie geb. Rüschen mit
dem Burgvogt der Sparenburch an die Nachkommen dieser Ehe über. Näheres
hierzu im Artikel: „Die Sparenburg Hillert Popkens.“ Die Abzweigungen von
Hillert Popken saßen auf Steinhaus Stumpens, zu Wiarder Altendeich, auf
Warfen bei Pakens, auf Auhuse, Groß Aukens und der Stammvater der heutigen
Linie Popken zu Landeswarfen, Popke Ricklefs im westlichen Teil zu
Landeswarfen, dem „Westerröth“, heute Werderrott. Sein gleichnamiger
Enkel, Popke Ricklefs, kaufte sich in Hooksiel an, dessen Sohn Hinrich Popken,
Kaufmann und mehrfacher Landgutsbesitzer zu Hooksiel und Pakens, heiratete
Sophia Catharina Ibbeken, durch deren beider Nachkommen der Name Popken wieder
nach Landeswarfen kam. Auf
Landeswarfen, südliche Stelle, war nun durch den Landkauf 1540 Ibbik lange
Frerichs Besitzer dort geworden. Sein Sohn Ibbik Ibbeken heiratete Teite
Popken, Tochter des Tiark Popken von Warfen (Linie Stumpens). 1594 tritt Gralf
Ibbeken (1568-1640), ein Sohn des vorigen, den Hof in Landeswarfen an. Dessen
Sohn, Ibbo Ibbeken (1603-1670), hatte außer 6 Töchtern keine männlichen
Nachkommen. Die eine Tochter, Sophia Catharina Ibbeken, heiratete 1655 den
Hinrich Popken von Hooksiel (s. oben). Aus dieser Ehe gingen die noch heute blühenden
drei Linien in Landeswarfen hervor. Ibbo Ibbekens älterer Bruder, Ziut
Ibbeken, hinterließ dagegen eine Nachkommenschaft, die auch in männlicher
Linie weiterblüht. Der
erstgeborene Sohn des Hinrich Popken und seiner Frau Sophia Catharina Ibbeken
wurde, gemäß der friesischen Namensgebung, nach dem Großvater Popke
Ricklefs getauft. Diese Popke Ricklefs verstarb aber früh, der zweitgeborene
wurde dagegen, der friesischen Namensgebung entsprechend, nach Gralf Ibbeken,
dem Großvater mütterlicherseits, Gralf Popken getauft. Der
Name Gralf wurde hinfort Tradition, heute sitzt auf Landeswarfen, südliche
Stelle, Gralf Popken XI., geb. 1906. In der Linie zu Stumpens erscheint der
Name Hillert immer wieder, um sich dann ganz als Familienname herauszubilden.
Meine Linie, Remmer P., die auf Werdum bei Landeswarfen wohnte, später in
Middoge, führte den Namen Remmer duch alle Generationen. Die Geschichte der
Familie Ibbeken wurde 1931 von Pastor Heinrich Ibbeken geschrieben und im
Verlag des Johs. Ibbeken gedruckt. _________ 10)
Jever, Abgabenregister 1618 Hohenkirchen
An
die Ehe des Ibbik Ibbeken mit Teite Popken erinnert noch ein altes
Sandstein-Torportal mit dem alten Landeswarfener Hausspruch und der
Jahreszahl. Links die Hausmarke des Ibbik Ibbeken, rechts die der Teite Popken;
heute eingemauert im Hausflur des alten Stammhauses zu Landeswarfen, südliche
Stelle (z.Zt. Gralf Popken XI. Erbhofbauer.
Die Sparenburg Hillert Popkens Im
Kirchspiel Wiarden liegt das ehemals adligfreie Landgut „Sparenburg“. Noch
sind die alten Gebäude zum Teil erhalten, umgeben von riesiger Graft. Dieses
Gut war Eigentum des Landrichters Hillert Popken von Landeswarfen. Am 10. März
155011) wurde dem Burgvogt Jasper zu Sparenburg, der die Ww.
Hillert Popkens, Anthonie geb. Rüschen geheiratet hatte, weiterhin die
Sparenburg als abgabenfrei von Frl. Maria von Jever bestätigt. Jasper
Sparenburg, der seinen Namen nach der Burg führt, hatte mit seiner Frau
Anthonie verw. Popken 2 Söhne, Hieco und Meynert. Landrichter Hillert Popken
hatte ebenfalls 2 Söhne, Hillert (und Gerd P.?). Hillert Popken jun. war
verheiratet mit Marie v. Drebber. Diese Drebbers wohnten in Jever in der
St.-Annen-Straße und hatten bei Jever ein adligfreies Gut. 1609 verkaufte die
Witwe des Bürgermeisters Otto v. Drebber, Lude geb. Varendorp auf Hunteburg
dasselbe. Graf Johann von Oldenburg bestätigt am 28. September 1591 das von
seinem lieben getreuen verstorbenen Hillert Popken (jun.) am 16. September
1581 aufgereichte Testament; nachdem Hillerts Hausfrau Marie v. Drebber vor
ihrem Junker gestorben; sowie die Vererbung und Aufteilung der Güter zur „Borch“
an dessen Halbbruder Meynert zu Sparenburg, sowie Hillert Popkens Bruder und nächsten
Blutsfreunden12). Das Wappen der Burgvögte - der Sparenburger -
befindet sich links neben dem alten Sruchstein im Giebel des Hauses mit der
Jahreszahl 1593: „Mein Got, all Unglück von mir wend, Und gib zuletzt
ein selig End“. Das Wappen zeigt neun sternartige Punkte, darunter drei
aufrechtstehende Sparren. Rechts neben dem Spruch befindet sich ein Wappen mit
einem stehenden Löwen. Hieco Sparenburg starb 1598 nach einem alten
Grabstein, der im Hausgiebel eingemauert ist. „Wird aber einmal,“ so
berichtet Ludwig Strackerjahn in seinem Sagenbuch, „ein gewisses Stück Land
hinter dem Kirchhof zu Wiarden, das immer im Grünen liegt, aufgebrochen, so
werden die Türken nach Jeverland kommen und alles abbrennen.“ Und wie es
auf den meisten Junkerplätzen spukt, so geht bei Sparenburg ein Füllen ohne
Kopf um. Consent
und bestettigung
Über
weilandt Hillert Poppen Meinert Sparenborch aufgetragener
Verlassenschaf. m.
dom 591. WIR JOHAN GRAVE zu Oldenburg und Delmenhorst, Herr zu Jhever Füegen einem jeden dises unsers Consent undt Mitbriefs ansichtigen, hiermitt zu wissen, Nachdem weilandt bei lebzeitt des Wolgebornen Fräuwleins Marien gebornen zu Jhever, unser freundliken vilgeliebten Mödder, wolseeliger undt Christmilter gedechtnus, mit ihrer Liebden Consent, wissen undt willen, Inn beisein deroselb Drosten, Räte undt vornemer Diener, Weilands der auch Ernvest unser lieber getreuer Hillert Poppen Zur Borch, Im Wyrder Carspel gesessen, seiner lieben Haußfrauwe Marie von Drebber, Wie dann a contra Marie von Drebber, Hillert Poppen ihren haußwürth per reciprocam donationem begifftiget, solcher Condition, Woferne Hillert der Eheman vor seiner Haußfrauwen todts abginge, daß seiner nachgelassenen Wittwe Marie von Drebbern, alle seiner güter liegendt und wahrend, nicht allein die behaußung, zur Borch, mit allen zugehörigen Länderei, sonder auch die Länderei bei Brahmanns Hause erblich haben undt behaltten, jedoch das sie gedachtes Hillerts negsten Blutsfreunden von sieben gras Landes, die Landsitlicher Hürr Jährlich endtrichten _________ 12) Sparenburger Akten. D.L.A.
und alß seine freunde
Zum Erblichen Abschiedt, damit begängig; do aber gedachte Maria vor ihres
Ehemanns todt, die schuldt der Natur bezahlte, das ingleichen der Eheman ihr
habende, oder noch zufallende ligend und wahrend güter, erblich behalten, und
ihren freunden davon nichts volgen Zulaßen, schuldig sein sollte, Allein was
sie aus bewilligung des Ehemans, Zimlicher Maßen Ihren freunden legiren
wurde. Alles nach in Halt der darüber aufgerichten undt von wolgedacht unser
seeligen lieben Moddere versiegelten und Confirniaten, Zwischen ihnen, den
Eheleuthen aufgerichteten donation. Als nuhe nach gottes gnediger schickung
vilangezognen Hillerts Poppens Hausfrauwen Marie vor ihrem Junker gestorben,
und alß ihre güther durch solche donation auf Ihnen devolvirt, Er aber
hernachen vermöge seines Anno achzig Ein den Sechzehenden Septembris
aufgerichten Testaments alle seine erb undt donations weis von seiner lieben
Hausfrauwe erlangte güter, dem Erewesten, unserem Hofjunkern undt lieben
getreuen Meinerts Sparrenborch als seinen Halbbruder mit reifen Rath, guter
Vernunft undt Verstants, ungezwungen und ungetrungen, auf vorgehenden unsern
Consens, In beisein unsers Rentmeisters, auch Bürgermeisters zu Jhever, undt
lieben getreuwen Theodor Eyben und Alberts von Roffhusen, welche wir Ime auf
sein Underthänig anhalten Zuegeordnet undt anderer redtlichen leuth mehr,
Jedoch das er imgleichen Vilbemelt Hillerts negsten freunden vor obgesagte Länderei
die Landsittliche Jährliche huer endtrichten, und den Armen zu Wyhrden
einhundert gemeine Thaler Zuerlegen verbunden sein soll, Erb undt eigen
gegeben, geschenkt und aufgetragen alles nach Inhalt Hillert Poppen mit
unserer bewilligung auftragung. Dierveil auch Meinert Sparenborch noch
absterben obgedachts seines lieben vermöge jetzterwähnter Ubergabe, uns als
den Landtsherrn, so hiebevor wie angezogen, darein Consendirt Ime Untherthänigkeit
angelangt Im zu solche Güter zu bestettigung gedachts seines Bruders willen,
Jedoch obberuhrten Parteyen Legata anßbescheiden zu Immittiren undt
einzuweisen haben wir Ime solches, als der Landtsherr nit abschlagen wöllen.
Dennach den Ernvesten Unserm Drosten zu Jhewer und lieben getreuven Jochim von
Boselager bewelcht gegeben, bemelten unsern Hofjunkherrn undt lieben gereuven
Meinerdt Sparenborch Anno achzig zwei am zehenden Aprilis, in Hillert Poppen güter
und Landerei, vermöge vilangezogener Überlassung einzuweisen, dieselb als
andre seine erbgüter zu gebrauchen und seines gefallens damit zu gebehren,
jedoch nit uns wegen des Roßdienstes undt sonsten daran habenden
gerechtigkeitt, wie imgleichen eines jeden Rechten Unschedtlich dessen zu
wahren urkundt, haben wir solche zwischen den beiden eheleuthen bei lebzeitten
undt bewilligung, wolbemelt unser seeligen freundtlichen lieben Moddern
aufgereichte, und durch der beiden eheleuth todtlichen abgang bestettigte
donation nebenbemelts Hillerts Poppen Ubergab, wie ingleichen die beschehene
Immißion, mit unserm Ringpittschaft, wissentlich bestettiget, und vor disen
brieff, neben Underschreibung unser eigen handt laßen hangen. Geben zu Odenburg am
acht und zwanzigsten Monatstag Septembris im fünfzehnhundert ein und
neunzigsten Jahre.
Johan Die
in der vorigen Urkunde vom 28. September 1591 angekündigte Erbaufteilung der
Sparenburger Gebäude und Ländereien an Hillert Popkens Bruder, seinen
Halbbruder Meynert Sparenburg, sowie seinen nächsten Blutsfreunden findet
ihren Abschluß in der uns durch Remmer Popken, Hohenkirchen überlieferten
Urkunde13). Gralf Ibbeken und Nanne Ricklefs Popken unterzeichnen
und siegeln, außerdem unterschreiben noch 2 Zeugen. Das Siegel von Gralf
Ibbeken ist vollkommen unkenntlich, im Siegel von Nanne Ricklefs sehen wir
seine Hausmarke mit Anfangsbuchstaben N.R. (vgl. sein Wappen auf der
Stammtafel). Ene
Erbvergleich von
Junker Sparen BorchesBehusinge
unde landerei
Anno
1629 den 18 unt 19 August hebben genannte - - - Personen als Gralf Ibbiken,
Nanne Ricklefs, Sibbeth Oiken, Mering Sibels, Willem Johanes, unt Tonis
Eimerman, Junker Sparenborgers Behusinge unt landerei tho gelde gesettet in
wiarder Carspel, debehusinge hebbe wie gesettet up 1756 R de shuer gesettet up
365 R dat backhuß hebbe rvy gesettet up - 30 R jeder gulden tho 11 shaf. Noch
dat ander huß dar Inick Ianssen in rvanet hebbe wy gesettet up - 285 gulden
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slichte _________ 13) Originalurkunde im Fam.-Archiv
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Hohenkirchen und seine KircheAuf gewaltiger Warf erhebt sich im Dorfe Hohenkirchen die alte Gaukirche des Wangerlandes14). Die alte Bezeichnung „Hoekerken“ tritt erst 1350 auf, vorher hieß das Kirchspiel „Goekerken“ = Gaukirche, eine Benennung, die erst Ende des 15. Jahrhunderts ganz aufhört.
Inneres der Kirche
Die erste Kirche soll nach Wolters (Chronicon Rastedense) von dem nordischen Apostel und späteren bremischen Bischof Ansgarius im 9. Jahrhundert erbaut sein. Dieses kann sich aber nicht auf den heutigen Bau beziehen, der wohl 300 Jahre später erstand. Die ist den beiden heiligen Sirtus und Sinnicius geweiht, deren Leichname Ansgarius nach Hamburg und später nach Ramelsloh gebracht hatte. Ansgar wurde 846 Bischof von Bremen. Die Kirche war früher eine Festungskirche. Edo Wiemeken der Ältere befestigte sie. Didde Lübben, der Sohn des 1419 in Bremen enthaupteten Dide, erneuerte die Befestigung mit Einwilligung des jeverschen Häuptlings Tanno Düren. Ein innerer Graben umgab den Kirchhof. Die Spuren eines äußeren Grabens von bedeutsamer Breite hat Herr Hauptlehrer Eden aufgefunden. An der Außenseite des Grabens liegen zwei Häusergruppen. Hier standen bereits Gebäude, als der übrige Raum im Umkreis der Kirche noch nicht bebaut war. Im Nordwesten sind es die drei Häuser, die den Namen Luxenburg tragen, und auf dem entgegengesetzen Ende, im Südosten, die sogenannte Knakenburg. Didde Lübben wohnte „thor Westen an der Kerkhave“. Sein Haus dürfte den Platz der Luxenburg eingenommen und ein Stück der Befestigung gebildet haben. Hier wohnten seine Nachkommen bis ins 3. Glied. _________ 14) Originalurkunde im Fam.-Archiv
Sein Urenkel Hillert Mamme Dudde (get. 1610) hat einen Grabstein im Gang der Kirche, mit plattdeutschem Leichentext. Das Wappen sind 2 Rosen, eine Hausmarke und ein aufrechstehender Zweig. Auch die Namen seiner drei Söhne Didde, Mamme und Syberen sind in den Stein gemeißelt. Nur der letzte hinterließ eine Tochter, die mit Johann Jacobs verheiratet war. Die Landstelle des Julius Jürgens gehörte nach den Erbregistern dem Hiller Mamme Dudde, davor seinem Vater Dudde Mamme und demnach auch wohl dem Großvater Didde Lübben. Das Wohnhaus liegt jetzt der Kirche gegenüber. Als in der Neuzeit sich der ländliche Handwerkerstand bildete, entstand rund um die Kirche das Dorf Hohenkirchen, sodaß diese längst nicht mehr frei liegt. Die Kirche liegt auf einem etwa 3 m über dem umgebenden Gelände hohen Kirchhofe, der einen breiten Umgang und an der Ostseite einen Vorplatz, den sogenannten „Blink“ hat. Auch sind noch Reste des den Kirchhof umgebenden Grabens vorhanden. Im Grundriß bildet die Kirche ein einfaches Rechteck, innen 38,40 m lang und 10,15 m breit. Sie hat 3 Eingänge, von Süden, Norden und Westen; die beiden ersteren, die sich nicht gerade gegenüber liegen, sind von gehauenen Granitquadern eingefaßt und mit solchen rundbogig überwölbt. Die eichenen Türen von 1678 und 1774 sind mit Schnitzwerk verziert. An der Innenseite befinden sich in der Mauer Vertiefungen zum Einlegen von Verrammelungsbalken. Die 1 m dicken Mauern haben bis zum Dach 10 m , im Giebel bis zum First 19 m Höhe. Sie sind von unten bis oben glatt, ohne Sockel und Gesimse, innen wie außen eins in der Front und an den Fugen von regelmäßig behauenen Granitfindlingen aufgeführt. Sie gehört zu den Schönsten im Jeverlande. Berühmt ist der Altar, ein Werk des Holzschnitzers Münstermann aus Hamburg. In der Kirche wurden neben der südlichen Ausgangstür von Pastor Maas zwei alte Sonnenradsymbole unter alter Vertünchung freigelegt. Der Chorgang ist ganz mit alten Grabsteinen ausgefüllt. Vor der Südtür liegt Hillert Popken, Auhuse, dessen Wappen und Inschrift auf dem Stein gänzlich abgetreten ist. Gleich dahinter liegen die Steine der Linie Popke Ricklefs mit Wappen und Inschriften gut erhalten. In Hillert Popkens Keller wurde als letzter Conrad Gerhard Popken von Gottels beigesetzt (gest. 1839), seit der Zeit sind die weiteren Verstorbenen in der neuen Familiengruft auf dem Kirchhof beigesetzt. Auf den Kellersteinen der Vorfahren der Familien Ibbeken sehen wir bei Ibbik Lange Frerichs die Hausmarke, bei Gralf Ibbeken das Familienwappen, das sich außerdem an der Kanzel, gepaart mit dem des Ricklef Nannen, befindet. Am Taufsteindeckel sehen wir nochmal das Ibbeken-Wappen, in Holz geschnitzt.
Die Gräber im Gang der Kirche
Familie
Popken: Hillert
Popken, Ricklef Nannen Familie
Ibbeken: Ibbik
lange Frerks, Gralf Ibbiken, Aylt Gummels Familie
Lübben: Hillert
Mamme Duden
Die
hölzernen Heiligenfiguren (flämische Arbeit), die früher die Kirche
zierten, befinden sich jetzt im Landesmuseum zu Oldenburg
Unsere
Wappen und Hausmarken
Vor der Einführung fester Familiennamen waren bei zunehmender Ausbreitung der Geschlechter die Wappen und Hausmarken von größter Bedeutung, da ja besonders bei uns in friesischen Gebieten die Familienzugehörigkeit durch den ständigen Wechsel der Personennamen nach 2-3 Generationen schwerlich zu erkennen war. Somit galten die Wappen oder Hausmarken in Siegelform als sicheres Erkennungsmal bei Erbregelungen und Vertragsabschlüssen und waren oft von größerer Bedeutung als der eigentliche Name. Die ersten ältesten Wappen unserer Hauptlinien veränderten sich kaum, nur bei Entstehung von neuen Linien wurden die Zeichen in geteilter oder vermehrter Zusammensetzung gebracht, um damit die betreffenden Linien zu kennzeichnen. Unsere ältesten Wappen, wie auch die der anderen führenden Familien unserer friesischen Heimat, zeigen ganz wie bei den Rittergeschlechtern des übrigen Deutschlands die nach allen Regeln und Gesetzen der Heraldik übliche Ausarbeitung. Die Schilder sind geschmückt mit Helm- und Mantelfaltenzier. Als redende, symbolische und dekorative Schildzeichen sehen wir bei uns die Kaiserkrone, die Lilien, den halben Reichsadler, die Adlerkrallen und als landwirtschaftliche Eigensymbole die Ähren und Kleeblätter. Solche Wappen in rittermäßiger Aufmachung finden wir fast nur in den führenden Familien unserer Heimat, es waren die Familien, die als Erbgesessene auf ihren Höfen saßen. Sie waren die Aristokratie des Landes, aus ihren Reihen wurden die Häuptlinge, Siel-Deichrichter und Kirchenjuraten gewählt. Sie nahmen die Stellung im öffentlichen Leben ein, den der Adel des übrigen Deutschlands bildete. Diese Ämter haben sich Generationen hindurch von Vater auf Sohn vererbt, ohne jedoch erblich zu sein. Einen direkten Adel hat es bei den Friesen niemals gegeben. Alle Stände, ob Eigenerben oder Heuerleute, waren gleich frei, daher die „freien Friesen“. Die Friesen haben am längsten die germanischen Rechte überliefert, Leibeigenschaft und persönliche Hörigkeit waren niemals bekannt. Unser Stamm stellte dem Jeverlande die ganzen Jahrhunderte führende Persönlichkeiten, sodaß wir aus allen Linien zahlreiche Wappen und Hausmarken nachweisen können. Als ältestes ursprüngliches Wappen unserer Sippe möchte ich das Siegel Abb. 1 (Linie Gerd Popken) erkennen, wenn dieses auch nur aus jüngerer Zeit erhalten ist. Diese Linie stellt eine frühe Abzweigung dar und wohnte im 16. Jahrhundert in der Stadt Oldenburg. Magister Gerhard Popken , geboren 1623 zu Oldenburg, kehrte wieder nach Hohenkirchen zurück (nördliche Stelle, Landeswarfen). Die Krone mit 2 Lilien kehren im Siegel Abb. 3 (Linie Ricklef Popken, jetzt Landeswarfen) wieder. Meine Linie, Siegel Abb. 4 (Linie Remmer Popken, jetzt Oldenburg) zeigt wiederum die Krone und Lilien. Auf dem alten Stammsitz zu Gottels sehen wir am Alkoven die Krone geschnitzt (um 1750). Hillert Popken, Landrichter, führt im Siegel Abb. 2 nur die Adlerkrallen aus Siegel Abb. 1. Sein gleichnamiger Sohn Hillert Popken jun. führt wie sein Vater die Adlerkrallen, dieselben jedoch nach oben gerichtet, außerdem ist der Schild mit Helmzier geschmückt (Papier-Siegel auf Urkunde vom 10. 12. 1573, Amtsarchiv Jever). Die Adlerkrallen sehen wir in Siegel 3 und 4 nicht mehr, dagegen als neue redende Zeichen 3 Ähren. Die Adlerkrallen bedeuten wohl „Der Zupackende“.
Im Siegel des Gralf Ibbeken Popken (Abb. 3) steht unter dem Schild P.R., demnach zu urteilen wurde diese Pettschaft schon von dessen Urgroßvater, dem Popke Ricklefs zu Hooksiel, geführt. Die zwischen den Flügeln sichtbare Hausmarke zeigt die Grundzeichen der Hillert-Popken-Marke. Die weiteren Abzweigungen unserer Sippe, die Ricklefs bzw. Nannen zu Hohenkirchen im Westerrött (westliche Stellen bei Landeswarfen), sowie die Zweige zu Stumpens, Wiarderaltendeich, Auhuse, Warfen bei Pakens usw. führen jedoch niemals mehr unsere alten Stammwappen, sondern immer nur P e r s o n e n w a p p e n . Neben dem linksseitigen halben Reichsadler unsere Hausmarke, diese bei jeder Generation etwas verändert, unter Beifügung der Anfangsbuchstaben des Namens oder landwirtschaftlicher Symbole (Kleeblätter), vgl. Stammtafel. Bei uns und vielen anderen friesischen Geschlechtern sehen wir auf der linken oder rechten Seite des Wappenschildes den halben Reichsadler. Über die Adler in den friesischen Bauernwappen gibt es viele Deutungen, angeblich haben anfangs nur wenige Personen diesen durch Verleihung geführt, wurden von den Abzweigungen übernommen und als Symbol der Freiheit geführt. Der halbe Adler im Schilde rechts, von vorne gesehen, bedeutet Lenkung der Rechtshilfe, links im Schilde Kaiserhilfe, d.h. der Träger des Wappens soll vom Kaiser für geleistete Hilfe damit belehnt worden sein. Der Adler wurde halbiert, um daneben noch andere persönliche Eigenzeichen zeigen zu können. In
dem Wappen des Conrad Popken, verheiratet 1746 zu Gottels, finden wir
erstmalig rechts unten einen uralte Rune, keine Popken-Hausmarke, die ja
anders ist. Anscheinend ist diese Rune durch seine Frau hergeleitet, da 1739
das Wappen seines Bruders die Krone und Lilien zeigt.
Als abzweigende Linie hat er als Kennzeichen die Rune im Wappen eingefügt unter Fortlassung der Krone und Lilien des Hauptstammes. Nach der Forschung Prof. Wirths ist es die sogenannte Ingrune, die 23. Rune der langen angelsächsischen Runenreihe, das Zeichen des Borjulmonats, unseres Dezembers, darstellend die Verbindung von Himmel und Erde der kosmetischen Gattung. Die Bedeutung hat sich in der germanischen Endung „ing“, abstammend von „gezeugt von“ in Geschlechtern und Ortsnamen gehalten. Die Ingrune ist das Jahreswendungssymbol = Lebenswende - oder Zeugungsrune, die Wiedergeburt des Frühlings. Das Wort „Ing“ ist überliefert von den Ingväonen einer alten nordischen Völkergruppe, benannt nach ihrem Häuptling Ing. Die Friesen sind aus den Ingväonen hervorgegangen. Auf alten Grabsteinen sehen wir noch die Ingrune in den anderen friesischen und angelsächsischen Nordseegebieten, in England, Holland und Schleswig-Holstein. Das Wappen des Conrad Popken sehen wir in Sandstein am Stammhaus in Gottels (Gemeinde Hohenkirchen) und an der Familiengruft zu Hohenkirchen. Erstmalig findet sich dieses Wappen auf einer silbernen Familientaufschale, die anläßlich der Vermählung des Conrad Popken 1746 mit dem Namen seiner Frau angefertigt wurde. Über
die Kronen in Siegeln und Münzen führt Archivrat Dr. Sello in seinem Werk
„Östringen und Rüstringen“ an, daß laut Absatz 6 im sogenannten
Friesenprivileg Karls des Großen die Krone den Friesen verliehen sein soll.
Dieses sogenannte „Pseudo Carolineum“ wird als Fälschung bezeichnet,
welches an sich aber nichts zu sagen hat. Daß unsere Vorfahren noch fest im
Glauben waren, ihre Freiheit von Karl d. Gr. bekommen zu haben, zeigt uns eine
Urkunde von 133815). Als Zeichen ihrer Machtstellung, ihres
Selbstgefühls und im Glauben an dieses Privileg haben sie dann vielleicht die
Krone in ihr Wappen eingefügt. Nach Ansicht des alten friesischen
Schriftstellers Wiarda sei das Friesenprivileg 1247 ausschließlich, in
Anlehnung an das von 802, für die Zwecke des sechsten Kreuzzuges angefertigt
unter Hinzufügung allerlei Rechte, und in Groningen von den Kreuzpredigern
den Friesen vorgelegt, um sie zur Teilnahme zu bewegen. Daß
übrigens Karl d. Gr. unseren germanischen Vorfahren keine Freiheit, sondern
blutigste Unterdrückung brachte, lehrt uns heute unsere vom völkischen
Gesichtskreis geschriebene Geschichtsforschung. Allerdings soll Karl den
Friesen als Grenzmarkbeschützer gegen die nordischen Seefahrer besondere
Rechte verliehen haben, worauf sich vielleicht teilweise die sagenhaften Überlieferungen
gründen mögen.
Freiheitsprivileg
Karls des Großen16)
Pseudo Carolineum Anno 802
Diese in Gegenwart von Königen,
Herzögen und vielen anderen stolzen Mannen verliehenen Gaben ließ Karl der
Große in einen Brief schreiben, der mit einem Siegel von rotem Golde bekräftigt
wurde. „Aldus
mugen hit alle liude forstan, thet thi kening Kerl thene Fresa umbe thet
kreftelike strid fri hewet gedan.“ _________ 15) Oldbg. Urkundenbuch, Jever und Knyphausen 16) Sello: „Östringen und Rüstringen“, S.25-28
In
diesem Sinne - schreibt Sello - wurde die Krone, bisweilen zufolge ausdrücklicher
Verleihung, auf Wappen und Siegeln von Städten, Korporationen und Privaten häufig
geführt. Auf das Privileg möchten auch die Kronen zurückzuführen sein - so
schreibt Sello -, die auf Siegeln und Münzen von Häuptlingen Frieslands
zwischen Ems und Weser zu Ende des 14. und während des 15. Jahrhunderts neben
dem persönlichen Wappen des Siegelführers oder Münzherrn erscheinen.
Fundorte
der übrigen Hausmarken und Wappen (vgl.
Stammtafel) Hausmarken:
Popke Hillers: am Kamin
und Hausgiebelstein zu Stumpens Popke
Siddiken: Sammlung Homeyer Friswe (Eucken) Popken:
aufrechtes und schrägliegendes Handgemal, Sammlung Homeyer Folkert Hillers: Stein
in der Wiarder Kirchhofsmauer Hillert Popken-Auhuse:
als schrägliegendes Handgemal, Sammlung Homeyer Wappen: Tiardt Popken Hillers:
Holzgeschnitzt am Gestühl in der Wiarder Kirche Ulrich Popken Hillers:
Kellerstein zu Wiarden (jetzige Inschrift Fooken) Heddo
Tiarks (Popken). Grabstein
zu Pakens Die Wappen und Hausmarken der Familie Ibbeken In
der Familien Ibbeken lassen sich in den ältesten Generationen nur Hausmarken
nachweisen. Erst Gralf Ibbeken führt ein Wappen, die weiteren Nachkommen veränderten
dasselbe.
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07.06.2019 |